Erfolgreiches Vorgehen bei Zahnarztangst/ Zahnarztphobie

Systematische, schmerzfreie Privatbehandlung in Dämmerschlaf / Sedierung oder Narkose in drei Terminen:
Beim ersten Termin...
findet keine Behandlung statt. Wir lernen uns persönlich kennen und Sie schildern uns in unserem Besprechungszimmer Ihre Probleme. Das Gespräch steht im Vordergrund!Sie allein bestimmen den weiteren Verlauf dieses ersten Termins, denn wir wissen, wie sehr Sie dieses Gespräch vielleicht schon beansprucht!
Wenn möglich, untersuchen wir Sie ausführlich und fertigen darüber eine ausführliche Dokumentation an. Wir ergänzen die Untersuchung durch eine Röntgenaufnahme (OPT), auf der alle Zähne zu sehen sind, bei der Ihnen aber kein Film in den Mund eingelegt wird. Anschließend machen wir noch Digitalfotos ihrer Zähne. Mithilfe dieser Unterlagen können wir dann später, wenn Sie schon wieder auf dem Heimweg sind, in aller Ruhe eine ausführliche Behandlungsplanung für Sie erarbeiten.
Sie erhalten auf Wunsch ein Gesprächsprotokoll und können sich später ohne jeglichen Druck entscheiden, ob Sie die Therapie fortsetzen wollen oder nicht.
Lesen Sie hier, an was Sie vor Ihrem ersten Termin denken müssen.
Der zweite Termin...
ist die eigentliche systematische Behandlung ( ästhetischer Zahnersatz, Implantate, Knochenaufbau) in Sedierung oder unter Vollnarkose. Sie spüren von der Behandlung nichts. Wir wenden ein Verfahren an, bei dem Sie selbst nach einem größeren Eingriff kaum Schmerzen oder Schwellungen haben werden. Sollten Sie keinen Zahnersatz benötigen, könnte dies sogar schon der letzte Termin für Sie sein.Beim dritten Termin...
wird der Zahnersatz fest eingesetzt und die Behandlung abgeschlossen. Auch dies kann wieder unter Sedierung erfolgen. In keinem Falle ist eine Vollnarkose erforderlich. Ein neues Leben mit schönen, attraktiven Zähnen und ohne Zahnarztangst beginnt! Sie sollten dann in Zukunft nur noch regelmäßig unsere schmerzfreie Professionelle Zahnreinigung nutzen, um das Entstehen neuer Erkrankungen zu vermeiden.» Lesen Sie hier weiter über die Behandlung in Sedierung / Dämmerschlaf/ Narkose
Zahnbehandlung in Dämmerschlaf / Sedierung
Die Behandlung unter Sedierung hat sich bei uns zu dem meist angewendeten Behandlungsverfahren auch bei Implantat-Operationen entwickelt.Sie erhalten vor dem Eingriff ein Schlafmittel, das Sie schläfrig werden lässt. In diesem Zustand sind alle ihre Reflexe vorhanden und Sie atmen selbstständig; sind also nicht intubiert.
Sie sind schläfrig, aber ansprechbar. Ihr Erinnerungsvermögen wird gleichzeitig ausgeschaltet. Sie befinden sich in einer Art angenehmen Rauschzustand, der in der Tiefe während der Behandlung steuerbar ist. Herz, Kreislauf und die Sauerstoffsättigung ihres Blutes werden permanent überwacht. Schon unmittelbar nach dem Eingriff sind Sie ganz normal ansprechbar und können die Praxis in Begleitung verlassen.
Zahnarztbehandlung in Vollnarkose
Sie erscheinen zu Ihrem Termin nüchtern in unserer Praxis und ein erfahrener Anästhesist leitet dann Ihre Narkose ein, bei der Sie in der Regel naso-tracheal intubiert werden (durch die Nase). Sie werden für die Dauer der Behandlung künstlich beatmet, da bei dieser Narkoseform Ihr Bewusstsein vollkommen ausgeschaltet ist und sie nicht selbständig atmen können. Kurze Zeit nach Beendigung des Eingriffs wachen Sie auf und bei stabilen Atem- und Kreislaufverhältnissen können Sie nach Hause begleitet werden.Diese Vorgehensweise ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen!
Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht kompatibel mit der „BEHANDLUNG IN SEDIERUNG/NARKOSE IN DREI TERMINEN“. Die für die Behandlung erforderlichen Leistungen übertreffen die mit den Kassen vereinbarten Kassenstandards, die nur eine Behandlung nach den Kriterien „ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig“ vorsehen . Sie erhalten deshalb vor der Behandlung nicht nur alle medizinischen Informationen, sondern werden auch über die Kosten der Behandlung informiert. Um dennoch einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse zumindest in Höhe der Sachleistungen zu erhalten, ist es empfehlenswert, die sogenannte "Kostenerstattung" für die ambulante zahnärztliche Behandlung mit Ihrer Krankenkasse zu vereinbaren. Für den notwendigen Zahnersatz allerdings erhalten Sie einen „Festzuschuss“.Was unterscheidet die BEHANDLUNG IN DREI TERMINEN von der sozialverträglichen Minimalrehabilitation der GKV?
- Komplette schmerzfreie Behandlung in nur drei Langzeit-Terminen unter Sedierung/Narkose im Gegensatz zu vielen kleinen Terminen mit normaler Betäubungsspritze
- systematisches, schmerzfreies Beseitigen aller Erkrankungen unter Sedierung/Narkose nach den Kriterien: Langlebigkeit, optimale Ästhetik, Komfort im Gegensatz zu „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“.
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